Bambini-Düsseldorf
Konkordiastr. 55a
40219 Düsseldorf
Gesetzliche
Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Kindertagespflege bilden sich im Wesentlichen in dieser
Rangfolge
Auf Bundesebene : das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Auf Landesebene :
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das Ausführungsgesetz zum Kinder- Jugendhilfegesetz (AG KJHG)
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die Gesetze für die Kindertagesbetreuung(z.B Kindertagesbetreuungsgesetz, Kindertagesstätten Gesetz oder
Kindertagesförderungsgesetz)
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ergänzende Gesetze (z.B zur Kostenbeteiligung)
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Rechtsvorschriften, Ausführungsvorschriften, ergänzende Ausführung und Regelungen
Auf kommunaler Ebene
:
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Satzung
-
Ergänzende Ausführung und Regelungen.
Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner -oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie soll die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und
Betreuung des Kindes. Kindertagespflege kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahre in Frage, vor allem aber für Kinder unter drei Jahren. Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum
Eintritt in die Schule einen Anspruch auf einer Tageseinrichtung. Für sie kann( auch zusätzlich) eine Förderung durch die Betreuung in Kindertagespflege in Frage kommen. Auch für Schulkinder kann die
Betreuung in Kindertagespflege eine Alternative sein.
Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt der § 22 SGB VIII gleichermaß für die Tageseinrichtungen und die
Kindertagespflege. In § 23 SGB VIII ist im Besonderen die Kindertagespflege geregelt.
(http.//www.handbuch-kindertagespflege.de/1_wegweiser_zur_kindertagespflege/12_gesetzliche_grundlagen/dok/6.php)
$ 2a KitaG
Bildungs- und
Förderauftrag
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Förderung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähige Persönlichkeit
$ 8a SGB VIII
die oberste Pflicht
Aber auch Betreuungspersonen, wie Kindertagespflegeperson haben ab dem Zeitpunkt der Betreuung diese Pflicht zu
erfüllen Schutzauftrag bei Kindeswohl - Gefährdungen